Eine Indizierung kommt selten allein. Zumindest will die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nicht nur Gameware.at (wir berichteten), sondern auch den ebenfalls österreichischen Online-Shop game4game.at indizieren lassen. Darüber kann die KJM jedoch nicht selbst entscheiden: Die Bearbeitung des Antrags obliegt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Grund für die versuchte Indizierung ist laut einem Forumseintrag bei game4game die frei zugängliche Bewerbung von Spielen, die in Deutschland erst ab 18 gekauft werden dürfen.
Eine Lösung für das Problem hat man allerdings schon parat: Der Shop soll mit einer Alterskontrolle versehen werden, der es Minderjährigen nicht erlaubt, Screenshots, Videos und Beschreibungen der Ab-18-Titel einzusehen. Das Prinzip kennt ihr von unserem K-18-System bei Krawall.
Die KJM ist in Deutschland für die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzes in Rundfunk und Internet zuständig. Außerdem regelt sie die Anerkennung von Selbstkontrolleinrichtungen.



