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Killerspiele
BPjM soll Händler-Website indizieren
18.06.2009 | 13:58 | Tobias | Quelle: Verschiedene

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedianstalten (KJM) hat bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) beantragt, die Website Gameware indizieren zu lassen. Dabei handelt es sich um einen österreichischen Spieleversand, der auch nach Deutschland liefert. Stein des Anstoßes sind im Kern wohl die dort angebotenen Uncut-Versionen von vielen Titeln sowie einige hierzulande indizierte und beschlagnahmte Spiele, die somit wohl auch ohne die in Deutschland üblichen Kontrollen in die Hände deutscher Jugendlicher oder Kinder gelangen könnten. Schließlich unterliegt Gamesware der österreichischen Gesetzgebung.

Zur Begründung werden laut Gameware.at „sozial-ethische Desorientierung“, „nachhaltiger Empathieverlust“ und die „Verrohung Heranwachsender“ herangeführt, die Folge der angebotenen Spiele seien.

Obwohl der Händler selbst auf der Website davon spricht, verboten zu werden, dürfte eine Indizierung lediglich die Auswirkung haben, dass Gamesware in Deutschland nicht mehr öffentlich beworben werden darf. Das dürfte aber auch schon vorher der Fall gewesen sein, setzt der Anbieter doch offensiv auf sein Angebot indizierter Software, die er in Deutschland ohnehin nicht bewerben darf. Theoretisch müsste mit der Indizierung auch sichergestellt werden, dass nur Personen ab 18 Jahren Zugriff auf die Website erhalten. Da Gameware aber eine österreichische Firma ist, hat der deutsche Beschluss für sie kein rechtlichen Folgen. Im Gegensatz zu deutschen Händlern können sie ihn also einfach ignorieren.

So lächerlich der Vorgang aus Deutschland, so wenig erschütternd ist auch die Aufregung bei Gamesware. Immerhin verdient der Laden sehr eindeutig gutes Geld mit genau der Gesetzgebung, die nun praktisch folgenlos auf ihn angewandt wird.

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