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Rainer Fromm

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Spaß am Morden

27.10.2006 | Autor: André

Mittlerweile hat es beinahe Tradition: Rainer Fromm verfasst einen neuen Fernsehbericht, die Spielercommunity stöhnt auf, und in der Nachlese gibt es das Interview bei uns hier auf Krawall.de. Auch diesmal haben wir uns ans Telefon geklemmt und sprachen mit dem Mann, dem so mancher Spieler einen Kreuzzug gegen das Image von Computerspielen unterstellt. Immerhin: Im jüngsten Fernsehbeitrag bekommt Fromm Unterstützung von Prof. Christian Pfeiffer.

Der Kriminologe untersucht derzeit 90 Gutachten der USK, um zu ermitteln, inwieweit die Selbstkontrolle der Spielehersteller wirklich funktioniert. Sein Zwischenfazit im Beitrag von Fromm: Viele der Altersfreigaben seien zu niedrig vergeben worden oder hätten nach seiner Ansicht erst gar nicht erteilt werden dürfen. Wir wollten von Rainer Fromm wissen: Fühlt er sich durch Pfeiffers Ergebnisse bestätigt? Was treibt ihn seit über zwei Jahren immer wieder an, sich den Themen Jugendschutz und Computerspiele zu widmen? Und welche Lösung wäre eigentlich für Fromm die richtige? Das und einiges mehr gibt es auf den folgenden Seiten zu lesen.

Krawall.de: Hallo Herr Fromm! In Ihrer letzten Sendung hatten Sie kritisiert, dass Spiele mit einer Alterskennzeichnung „USK 18“ in den Handel kommen, die früher noch sicher indiziert worden wären. Nun scheint die Untersuchung von Prof. Pfeiffer zum gleichen Ergebnis zu kommen. Fühlen Sie sich dadurch bestätigt?
Rainer Fromm: Ja, ich sehe meine Kritik durch die Ergebnisse von Herrn Professor Pfeiffer durchaus bestätigt. Das ist jedoch keine Pauschalverurteilung. Ich sehe keinen Sinn darin, alle Altersfreigaben der USK in Frage zu stellen.

„Dass Spiele wie „Backyard Wrestling“ oder „GTA San Andreas“ eine Freigabe ab 16 erhalten, stellt für mich den Jugendschutz in Deutschland auf den Kopf."


Krawall.de: Nun lässt die Darstellung in Ihrem Beitrag aber vermuten, dass Sie nicht nur ein Problem mit Einzelfällen haben. Immerhin wird geradezu vorwurfsvoll davon gesprochen, dass lediglich vier Prozent von 2700 getesteten Spielen eine Altersfreigabe ab 18 bekommen haben. Ein Argument, das von der Industrie ja sogar gern umgekehrt gebracht wird: Lediglich vier Prozent der Spiele seien so gewalttätig, dass sie eine 18er-Freigabe erhalten.
Rainer Fromm: Da unterstelle ich auch nach wie vor der Industrie, also den Herstellern und Entwicklern, dass man da ein Stück weit Schabernack treibt. Im Bereich der Strategiespiele gibt es zum Beispiel viele Titel, die man ohne weiteres als Kriegsspiele deuten muss, wo Kriegsverherrlichung betrieben wird. Da werden der 2. Weltkrieg und Schlachten mit Tausenden von Toten auf zynische Weise als Spielwiese verkauft. Diese Spiele bekommen in großem Umfang 16er-Freigaben. Das ist ein großer Kritikpunkt meinerseits.

Hart und brutal
Die allgegenwärtige Gewaltdarstellung in „GTA San Andreas“ sorgt immer wieder für Vorwürfe von Seiten der Medien und Jugendschützer.


Auch dass Spiele wie „Backyard Wrestling“ oder „GTA San Andreas“, die sich meiner Meinung nach über die Gewalt definieren, eine Freigabe ab 16 erhalten, stellt für mich den Jugendschutz in Deutschland auf den Kopf.


Krawall.de: Dann mal produktiv gefragt: Haben Sie denn einen Vorschlag, was sich ändern sollte beim Jugendschutz?
Rainer Fromm: Ganz grundsätzlich: Die Altersfreigaben der USK müssen endlich anfangen, weniger der Industrie oder den Herstellern zu gefallen, sondern sie müssen sich tatsächlich an Jugendschutzkriterien und dem Jugendschutzgesetz orientieren. Man darf nicht länger dürftige Abstraktionen der Gewalt und kümmerliche Storyansätze als Entschuldigung für niedrige Altersfreigaben heranziehen, wie wenn im Falle von „Doom III“ auch mal ein kleines Storyfragment oder Rätsel auftaucht. Inzwischen kommen immer mehr Spiele wieder auf den Markt, die früher zu Recht indiziert wurden. Und das, obwohl die Grafik ja sogar noch realistischer wurde. Meine Lösung ist daher ganz einfach, dass man das Jugendschutzgesetz ernst nimmt und darin nachliest, welche Spiele keine Jugendfreigabe bekommen sollten. Da spielt Kriegsverherrlichung ebenso eine Rolle wie exzessive Gewalt. Dabei will ich nochmals darauf hinweisen, dass ich eine Pauschalverurteilung hier ablehne, ebenso wie den Begriff „Killerspiele“. Viele, viele Altersfreigaben sind auch völlig richtig. Insofern brauchen wir da keine Zauberrezepte, sondern nur den kritischen Blick ins Gesetzbuch.

Krawall.de: Damit unterstellen Sie der USK aber doch, sie würde zugunsten der Publisher werten. Warum sollte sie das tun? Das Gremium ist ja überwiegend unabhängig besetzt.
Rainer Fromm: Ein entscheidender Punkt ist doch, dass die USK von ihrer Genese her eine Organisation ist, die gegründet wurde, weil man den Markt unkonventionell, also ohne staatlichen Eingriff regulieren wollte. Ihr Entstehung ist also eng an die Industrie gekopppelt. Dazu kommt, dass ich mir viele USK-Wertungen auch einfach nicht anders erklären kann. Wenn es keine Affinität zur Industrie ist, dann ist es eine gewisse Ferne von den Jugendschutzkriterien. Einzelfallbeispiel: „Backyard Wrestling“, wo das einzige Spielziel darin besteht, den Gegner mit Eisenstangen, Ziegelsteinen und dergleichen zu verletzen. Das sage ich nicht einfach ins Blaue hinein, sondern ich habe mich stundenlang mit diesem Titel beschäftigt. Wenn dann so ein Spiel eine Freigabe ab 16 bekommt, wie soll ich das erklären? Haben die Prüfer der USK ein anderes Spiel zu spielen bekommen? Dann wäre es ein Irrtum in der Sache, aber ich möchte mal behaupten, dass das den Profis dort nicht passiert. Einzige andere Möglichkeit ist die erwähnte Affinität. Für mich gibt es da keinen anderen Erklärungsansatz.

Krawall.de: Im Beitrag wurde auch wieder das Herstellungsverbot für „Killerspiele“ beschworen. Ist das etwas, das Sie unterstützen?
Rainer Fromm: Da habe ich eine ambivalente Meinung. Ein Herstellungsverbot halte ich für sehr schwer umsetzbar. Ich muss allerdings auch sagen, dass die fehlerhafte Selbstregulierung der Industrie diese Idee ja erst möglich macht. Wir haben gesagt, das alte System mit der BPjS / BPjM war lückenhaft. Das neue System nach Erfurt, also nach der Gesetzesverschärfung, ist deutlich inkonsequenter. Also müssen neue Wege gegangen werden. Ein Weg kann so aussehen, dass man sagt, die USK wird strengeren Prüfkriterien ausgesetzt. Die zweite Variante, die ich sehr favorisieren würde, wäre, der BPjM wieder umfassendere Kompetenzen einzuräumen. Oder die dritte Möglichkeit, dass man von staatlicher Seite her auf die Hersteller zugeht und sagt: „Wenn ihr Software auf den Markt schmeißt, die unseren Verfassungsgrundsätzen wie der Menschenwürde diametral entgegenstehen, diese geradezu verhöhnen, dann müsst ihr mit Vertriebsverboten rechnen.“ Mein Resümee wäre in jedem Fall: So wie es ist, kann es nicht bleiben, denn aktuell ist der Jugendschutz in vielerlei Hinsicht einfach lachhaft.

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